Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Beteiligten streiten darüber, ob der Kläger einen Aufgabegewinn für seine Tierarztpraxis zu versteuern hat. Streitjahr ist 2013.
Der Kläger war seit dem Jahr 2002 am Standort P-Straße im Gewerbegebiet S-Stadt als Tierarzt im Bereich Großtiere in eigenen Räumlichkeiten tätig. Einen Teil der Räume vermietete er ab dem 1.1.2002 an Frau V. G., die sie bis heute als Tierärztin im Bereich Kleintiere nutzt.
Testen Sie "Veräußerung - Übertragung - Aufgabe von Gewerbebetrieb und Freiberuflerpraxis" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|