Das Rechtsmittel wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
Wert: 869.196,20 € (§ 45 Abs. 3 GNotKG)
I.
Die Beteiligte zu 1) ist seit dem 10. Februar 1999 Eigentümerin der im Rubrum genannten Grundbesitze. In Abteilung I des Grundbuch sind insoweit als Eigentümer eingetragen die Beteiligten zu 2) und 3) als Gesellschafter bürgerlichen Rechts.
Die Beteiligten zu 2) und 3) sind weiterhin Gesellschafter der "gekündigten W. OHG", deren Vermögen auseinandergesetzt werden soll.
Im Zuge dieser Auseinandersetzung leitete der Beteiligte zu 2) gegen den Beteiligten zu 3) mit Antrag vom 04. März 2015 vor einem Schiedsgericht in Weinheim ein einstweiliges Verfügungsverfahren ein. Der genaue Gegenstand des Verfahrens ist nicht mitgeteilt.
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