Vorweggenommene Erbfolge bei Anteilen an einer Kapitalgesellschaft

Steuergestaltung durch vorweggenommene Erbfolge 6/4 Besonderheiten bei Gesellschaftsanteilen 

Vorweggenommene Erbfolge bei Anteilen an einer Kapitalgesellschaft

Autor: Löbe

Sollen Anteile an einer Kapitalgesellschaft, die im Privatvermögen gehalten werden, zu Lebzeiten auf einen künftigen Erben übertragen werden, so handelt es sich ertragsteuerlich – auch bei i.S.v. §  17 EStG wesentlichen Beteiligungen – um die Übertragung von Privatvermögen. Im Folgenden werden die steuerlichen Konsequenzen am Beispiel der Übertragung von GmbH-Anteilen dargestellt.

Mit dem Begriff Halbeinkünfteverfahren bezeichnete man das System, mit dem die Gewinnausschüttungen der Kapitalgesellschaften seit dem 01.01.2001 auf der Ebene der Anteilseigner besteuert wurden. Das Halbeinkünfteverfahren galt nicht nur für Gewinnausschüttungen und vergleichbare Einnahmen aus Kapitalvermögen, sondern auch für sämtliche Vermögensmehrungen im Zusammenhang mit Anteilen an Kapitalgesellschaften wie z.B. für Gewinne und Verluste aus der Veräußerung von Beteiligungen an Kapitalgesellschaften und für Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften.