I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) ist zu 1/2 Miterbe nach der am 20. September 1994 verstorbenen E. Zum Nachlass gehörte u.a. ein Anteil an einer KG. Im Jahr 1998 stellte diese ihre Produktion ein, entließ sämtliche Arbeitnehmer und veräußerte ihr Vermögen einschließlich des Betriebsgrundstücks an verschiedene Erwerber. Ertragsteuerrechtlich wurde dieser Vorgang als Betriebsaufgabe behandelt. Der Kläger war zu diesem Zeitpunkt mit 30,2 % an der KG beteiligt; nach § 4 Abs. 4 des Gesellschaftsvertrags war für eine Auflösung der Gesellschaft eine Mehrheit von 3/4 aller Stimmen erforderlich.
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