1. Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 24. Oktober 2008 -
2. Die Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.
Von Rechts wegen!
Die Parteien streiten über Entgeltansprüche des Klägers gegen die Beklagte und in diesem Zusammenhang über das wirksame Zustandekommen eines Haustarifvertrages sowie die Weitergeltung tariflicher Regelungen nach einem Betriebsübergang.
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