FG Düsseldorf - Urteil vom 15.03.2005
9 K 7059/03 E
Normen:
EStG § 9 Abs. 1 Satz 1 § 17 § 23 ; UmwStG § 21 ;

Werbungskosten aus nichtselbstständiger Arbeit; Aktienverkäufe; Verluste aus Aktienverkäufen; Spekulationsfrist; Private Vermögensebene - Kein Werbungskostenabzug bei Verlusten aus vom Arbeitgeber veranlassten Aktienverkäufen

FG Düsseldorf, Urteil vom 15.03.2005 - Aktenzeichen 9 K 7059/03 E

DRsp Nr. 2006/29460

Werbungskosten aus nichtselbstständiger Arbeit; Aktienverkäufe; Verluste aus Aktienverkäufen; Spekulationsfrist; Private Vermögensebene - Kein Werbungskostenabzug bei Verlusten aus vom Arbeitgeber veranlassten Aktienverkäufen

Verluste aus Aktienverkäufen, die auf Druck des Arbeitgebers - zur Wahrung der Unabhängigkeit gegenüber Mandanten - nach Ablauf der Spekulationsfrist erfolgen, können nicht als Werbungskosten aus nichtselbstständiger Arbeit berücksichtigt werden, da Wertveränderungen in der Vermögenssphäre im Bereich der Überschusseinkunftsarten - von den in §§ 17, 23 EStG und § 21 UmwStG geregelten Ausnahmen abgesehen - grundsätzlich außer Betracht zu bleiben haben.

Normenkette:

EStG § 9 Abs. 1 Satz 1 § 17 § 23 ; UmwStG § 21 ;

Tatbestand:

Die Kläger machten im Rahmen der Einkommensteuererklärung 2002 einen Verlust aus Aktienverkäufen in Höhe von 20.023 EUR als Werbungskosten aus nichtselbstständiger Tätigkeit des Klägers geltend.