LAG München - Urteil vom 19.08.2008
8 Sa 1157/07
Normen:
BGB § 613a ; BGB § 242 ;
Vorinstanzen:
ArbG München, vom 24.10.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 7 Ca 18543/06

Widerspruch gegen einen Betriebsübergang; fehlerhafte Information des Betriebsveräußerers; keine Verwirkung; keine unzulässige Rechtsausübung infolge Mitwirkung an der Erstellung des Informationsschreibens

LAG München, Urteil vom 19.08.2008 - Aktenzeichen 8 Sa 1157/07

DRsp Nr. 2008/18448

Widerspruch gegen einen Betriebsübergang; fehlerhafte Information des Betriebsveräußerers; keine Verwirkung; keine unzulässige Rechtsausübung infolge Mitwirkung an der Erstellung des Informationsschreibens

Normenkette:

BGB § 613a ; BGB § 242 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über den Fortbestand des Arbeitsverhältnisses infolge eines vom Kläger erklärten Widerspruchs gegen den Übergang seines Arbeitsverhältnisses im Rahmen des Betriebsübergangs auf die Fa. B. M. GmbH & Co. OHG sowie über Vergütungsansprüche des Klägers.

Der Kläger war seit 01.07.1996 bei der Fa. S. N. I. AG und nach deren Eingliederung bei der Beklagten zuletzt als Personalleiter bis zum 30.06.2005 im Bereich I. und M. D. beschäftigt. Zum 01.07.2005 wurde der Kläger in das Geschäftsgebiet M. D. versetzt und war dort als Leiter Arbeitsrecht mit einem Jahreszielgehalt in Höhe von 120.392,35 EUR brutto tätig. Sein Arbeitsort war der Betrieb Mü., H.platz.

Er war Mitglied der Betriebsleitung.