LAG Düsseldorf - Urteil vom 19.09.2007
7 Sa 552/07
Normen:
BGB § 242 § 613a ; KSchG § 5 Abs. 3 Satz 2 ;
Vorinstanzen:
ArbG Solingen - 5 Ca 918/06 lev - 23.01.2007,

Widerspruch gegen Übergang des Arbeitsverhältnisses bei fehlerhafter Unterrichtung durch Betriebsveräußerer - kein Verzicht auf Widerspruch durch Weiterarbeit beim Erwerber oder Unterlassen der Kündigungsschutzklage - rechtsmißbräuchliche Ausübung des Widerspruchsrechts nach den Umständen des Einzelfalls

LAG Düsseldorf, Urteil vom 19.09.2007 - Aktenzeichen 7 Sa 552/07

DRsp Nr. 2008/1722

Widerspruch gegen Übergang des Arbeitsverhältnisses bei fehlerhafter Unterrichtung durch Betriebsveräußerer - kein Verzicht auf Widerspruch durch Weiterarbeit beim Erwerber oder Unterlassen der Kündigungsschutzklage - rechtsmißbräuchliche Ausübung des Widerspruchsrechts nach den Umständen des Einzelfalls

»1. Im Falle einer fehlerhaften Unterrichtung über einen Betriebsübergang kann der Arbeitnehmer - bis zur Grenze der Verwirkung - grundsätzlich unbefristet von seinem Widerspruchsrecht Gebrauch machen.2. Die Weiterarbeit beim Erwerber kann unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls nicht als Zustimmung des Arbeitnehmers zum Arbeitgeberwechsel oder als stillschweigender Widerspruchsverzicht gewertet werden.3. Läuft die Widerspruchsfrist wegen einer fehlerhaften Unterrichtung nicht, so kann in der Nichterhebung einer Kündigungsschutzklage gegen eine vom Betriebserwerber ausgesprochene Kündigung kein konkludenter Verzicht des Arbeitnehmers auf die Ausübung des Widerspruchsrechts gesehen werden.4. Ob die Ausübung des Widerspruchsrechts rechtsmissbräuchlich ist, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab.«

Normenkette:

BGB § 242 § 613a ; KSchG § 5 Abs. 3 Satz 2 ;

Tatbestand: