LAG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 06.05.2010
25 Sa 470/10
Normen:
BGB § 242; BGB § 613a Abs. 1 S. 1; BGB § 613a Abs. 5; BGB § 613a Abs. 6 S. 1; MTV § 26; UTV § 10 Abs. 1 Buchst. a;
Vorinstanzen:
ArbG Berlin, vom 11.11.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 37 Ca 10000/09

Widerspruch gegen Übergang des Arbeitsverhältnisses bei irreführender Unterrichtung zu Kündigungsmöglichkeiten; wirksamer Widerspruch bei Wechsel zu Konzerntochter der Betriebserwerberin

LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 06.05.2010 - Aktenzeichen 25 Sa 470/10

DRsp Nr. 2010/20824

Widerspruch gegen Übergang des Arbeitsverhältnisses bei irreführender Unterrichtung zu Kündigungsmöglichkeiten; wirksamer Widerspruch bei Wechsel zu Konzerntochter der Betriebserwerberin

1. Die Unterrichtung über die mittelbaren Rechtsfolgen eines Widerspruchs gegen den Übergang des Arbeitsverhältnisses bei einem Betriebsübergang ist fehlerhaft, wenn die Gefahr einer rechtswirksamen betriebsbedingten Beendigungskündigung im Fall des Widerspruchs nicht hinreichend präzise sondern irreführend und die wahre Rechtslage verschleiernd dargestellt wird. 2. Auch wenn im Unterrichtungsschreiben nicht der individuelle Kündigungsschutzprozess vorweggenommen werden kann, ist es irreführend und genügt nicht den Anforderungen an eine ordnungsgemäße Unterrichtung, wenn gegenüber verschiedenen Gruppen von Arbeitnehmern die Rechtslage identisch dargestellt wird, obwohl es erhebliche Unterschiede gibt.