Die 1947 geborene Klägerin war seit dem 11. August 1980 bei der D Werkzeugfabriken GmbH & Co. KG (im folgenden: Gemeinschuldnerin) als Montage- und Maschinenarbeiterin im Werk R tätig. Unternehmensgegenstand der Gemeinschuldnerin war die Herstellung von Werkzeugen, schwerpunktmäßig die Produktion von Rohrzangen.
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