Die Parteien streiten über den Fortbestand eines Arbeitsverhältnisses.
Die Klägerin war auf der Grundlage eines Arbeitsvertrages vom 15. Mai 1985 (Blatt 3/4 der Akte) ab 1. September 1985 als Anwaltsfachangestellte in der Anwaltssozietät der Beklagten zu 1) bis 6), betrieben in der Form einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts, mit einem Monatsgehalt von zuletzt EUR 3.700,-- brutto beschäftigt gewesen. Diese Gesellschaft bürgerlichen Rechts bestand bis 31. Dezember 2004 aus sechs Gesellschaftern, den Rechtsanwälten B., S., B., M., H. und F. Der weitere Gesellschafter R. war zum Ende 2001 als Gesellschafter ausgeschieden.
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