Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil der 3. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln vom 25.06.2015 –
Die Beklagten tragen die Kosten des Berufungsverfahrens.
Das angefochtene Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf bis 100.000 Euro festgesetzt.
I.
Der Kläger und der Beklagte zu 1) sind Brüder und mit Anteilen von 38% (Kläger) und 47% (Beklagter zu 1) an der Privatbrauerei H & Co. oHG (im Folgenden: H) beteiligt. Der Beklagte zu 2) ist der Sohn des Beklagten zu 1) und als alleiniger Geschäftsführer mit einem Anteil von 15% an der H beteiligt.
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