FG Baden-Württemberg - Gerichtsbescheid vom 10.02.2003
13 K 254/99
Normen:
AO 1977 § 39 Abs. 2 Nr. 1 ; EStDV § 7 Abs. 1 ; EStG § 4 Abs. 1 § 5 § 6 § 16 Abs. 3 ; AO 1977 § 39 Abs. 2 Nr. 1 ; EStDV § 7 Abs. 1 ; EStG § 4 Abs. 1 ; EStG § 5 ; EStG § 6 ; EStG § 16 Abs. 3 ;
Fundstellen:
EFG 2003, 973

Wirtschaftlicher Eigentümer eines Betriebsgrundstücks; Buchwertfortführung bei unentgeltlicher Betriebsübergabe; Einkommensteuer 1994

FG Baden-Württemberg, Gerichtsbescheid vom 10.02.2003 - Aktenzeichen 13 K 254/99

DRsp Nr. 2003/8461

Wirtschaftlicher Eigentümer eines Betriebsgrundstücks; Buchwertfortführung bei unentgeltlicher Betriebsübergabe; Einkommensteuer 1994

1. Wird im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge ein Unternehmen mit allen Aktiven und Passiven unentgeltlich auf den Sohn übertragen, ist der Sohn bereits mit dem Übergabevertrag und vor der eigentlichen Eigentumsübertragung als wirtschaftlicher Eigentümer des bilanzierten Betriebsgrundstücks anzusehen, wenn mit der Übergabe die Nutzungen, die Lastentragung und die Gefahr für den zufälligen Untergang oder zufällige Verschlechterung sowie die Verkehrssicherungspflichten des Grundstücks auf den Sohn übergegangen sind. 2. Bei der unentgeltlichen Betriebsübergabe werden die Buchwerte vom Erwerber fortgeführt. Dies gilt auch, wenn die Gegenleistung niedriger ist als der Buchwert. Voraussetzung ist, dass mindestens die wesentlichen Betriebsgrundlagen unentgeltlich übertragen worden sind. Werden daneben Wirtschaftsgüter durch den Steuerpflichtigen zurückgehalten und anschließend ins Privatvermögen überführt, so sind die stillen Reserven insoweit nicht steuerbegünstigt aufzudecken.

Normenkette:

AO 1977 § 39 Abs. 2 Nr. 1 ; EStDV § 7 Abs. 1 ; EStG § 4 Abs. 1 § 5 § 6 § 16 Abs. 3 ; AO 1977 § 39 Abs. 2 Nr. 1 ; EStDV § 7 Abs. 1 ; EStG § 4 Abs. 1 ; EStG § 5 ; EStG § 6 ; EStG § 16 Abs. 3 ;

Tatbestand: