Zeitliche Grenzen eines Wettbewerbsverbots nach Ausscheiden aus einer Freiberuflersozietät
BGH, Urteil vom 29.09.2003 - Aktenzeichen II ZR 59/02
DRsp Nr. 2003/15195
Zeitliche Grenzen eines Wettbewerbsverbots nach Ausscheiden aus einer Freiberuflersozietät
»Ein über zwei Jahre hinausgehendes nachvertragliches Wettbewerbsverbot für einen aus einer Freiberuflersozietät ausgeschiedenen Gesellschafter verstößt in zeitlicher Hinsicht gegen § 138BGB, weil sich nach einem Zeitraum von zwei Jahren die während der Zugehörigkeit zur Gesellschaft geknüpften Mandantenverbindungen typischerweise so gelöst haben, daß der ausgeschiedene Partner wie jeder andere Wettbewerber behandelt werden kann (vgl. Sen.Urt. v. 8. Mai 2000 - II ZR 308/98, WM 2000, 1496, 1498).«
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