I.
Streitig ist, ob für das Kalenderjahr 2000 (Streitjahr) die sog. Wegzugsbesteuerung im Sinne von § 6 des Gesetzes über die Besteuerung bei Auslandsbeziehungen (Außensteuergesetz - AStG) vorzunehmen ist.
Der Antragssteller war Mitglied des Vorstands der Z AG (künftig: AG). Außerdem war er am Kapital der AG beteiligt.
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