Streitig ist, ob eine Grunderwerbsteuerbefreiung nach § 3 Nr. 3 GrEStG wegen Teilerbauseinandersetzung in Höhe von 10/16tel zu gewähren ist.
I.
Am 07.05.2009 verstarb EL UUU, welcher in erster Ehe verheiratet gewesen war mit der am 08.11.2002 vorverstorbenen F UUU (geb. TTT); eine testamentarische Erbeinsetzung nach dieser hatte der Erblasser am 08.01.2003 ausgeschlagen. Der Erblasser selbst wurde beerbt von seinen drei Kindern K 1, K 2 UUU und dem Kläger zu gleichen Teilen.
1. Der Erblasser und seine drei Kinder waren an der Besitzgesellschaft UUU beteiligt wie folgt:
Erblasser zu | 10/16 |
K 1 zu | 2/16 |
K 2 UUU zu | 2/16 |
Kläger zu | 2/16 |
§ 9 („Tod eines Gesellschafters“) des Gesellschaftsvertrages der Besitzgesellschaft UUU vom 19.07.1996 lautete:
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