1. Auf die Revision der Klägerin werden das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 11.05.2017 –
Der Beklagte wird verpflichtet, den Körperschaftsteuerbescheid für das Jahr 2013 vom 27.02.2015 dahingehend zu ändern, dass der Gesamtbetrag der Einkünfte mit ... € der Besteuerung zugrunde gelegt wird.
2. Die Kosten des gesamten Verfahrens hat der Beklagte zu tragen.
I.
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