Die weitere Beschwerde wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Erstbeschwerde als unzulässig verworfen wird.
Der Beschwerdewert beträgt 3.000 €.
I.)
Die Beteiligte zu 1) ist die Komplementärin der betroffenen KG, der Beteiligte zu 2) deren einziger Kommanditist. Sie haben zur Eintragung in das Handelsregister der betroffenen Gesellschaft angemeldet, dass die Beteiligte zu 1) als übertragender Rechtsträger aufgrund des Verschmelzungsvertrages, des Beschlusses der
Dr. I-GmbH und des Beschlusses der Gesellschafterversammlung der betroffenen Gesellschaft mit der Gesellschaft des übernehmenden Rechtsträgers, nämlich der betroffenen Gesellschaft, verschmolzen ist, die betroffene Gesellschaft durch die Vereinigung aller Gesellschaftsanteile in einer Person erloschen ist und ihr Geschäftsbetrieb von ihrem bisherigen Kommanditisten in nicht im Handelsregister eingetragener Form fortgeführt wird.
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