Streitig ist das Vorliegen einer Betriebsverpachtung.
I.
Die Klägerin, eine GmbH und Co. KG, entstand in der derzeitigen Form durch den Eintritt der B. C., Verwaltungs- und Vertriebs GmbH in die A.[ensp ]C. Erben GbR und deren nachfolgenden Umwandlung in eine KG. Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts war hervorgegangen aus der Erbengemeinschaft des im Januar 1986 verstorbenen A. C.
Im Streitjahr 1992 waren an der Klägerin Frau B. C. zu 50 %, Frau ... und Herr D.
C. zu jeweils 25 % beteiligt. Gesellschaftszweck war die Verpachtung der Grundstücke W. Straße ... in Z. und Y. , Flur-Nr. ... an die L. E. und Co. GmbH. Diese betrieb auf beiden Grundstücken die Produktion und den Handel mit Textilien.
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