Berücksichtigung von Zahlungen nach Auflösung der GmbH
Das Entstehen eines Auflösungsverlusts setzt neben der zivilrechtlichen Auflösung der Kapitalgesellschaft die Feststellung voraus, ob und in welcher Höhe der wesentlich beteiligte Gesellschafter mit einer Zuteilung/Rückzahlung von Vermögen der Gesellschaft rechnen kann, welche nachträglichen Anschaffungskosten der Beteiligung anfallen und welche Aufgabekosten er persönlich zu tragen hat. Diese Voraussetzungen sind im Falle der Auflösung mit anschließender Liquidation erst im Zeitpunkt des Abschlusses der Liquidation erfüllt. Findet diese mangels Masse nicht statt, so ist der Auflösungsverlust bereits bei Ablehnung des Antrags auf Konkurseröffnung entstanden.
Für die Praxis:
Zu den zu berücksichtigenden nachträglichen Anschaffungskosten des Gesellschafters gehören auch Zahlungen, die nach Auflösung der Gesellschaft geleistet werden und für die keine Aussicht auf Erhalt eines Liquidationserlöses besteht.
Fundstellen
BFH/NV 2000, 561
GmbHR 2000, 500