BFH vom 12.06.1975
IV R 10/72
Normen:
AO § 171 Abs. 1 ; EStG § 16 ;
Fundstellen:
BFHE 116, 341
BStBl II 1975, 853

BFH - 12.06.1975 (IV R 10/72) - DRsp Nr. 1997/12600

BFH, vom 12.06.1975 - Aktenzeichen IV R 10/72

DRsp Nr. 1997/12600

»Zur einkommensteuerrechtlichen Berücksichtigung von behaupteten Verlusten aus der Veräußerung einer atypischen Unterbeteiligung an einem Kommanditanteil bei außergewöhnlichen Verhältnissen.«

Normenkette:

AO § 171 Abs. 1 ; EStG § 16 ;

Gründe:

I. Streitig ist bei der einheitlichen Gewinnfeststellung 1965, ob der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) durch die Veräußerung einer atypischen Unterbeteiligung an einem Kommanditanteil an eine schweizerische AG einen Veräußerungsverlust erlitten hat.