BFH - Urteil vom 05.10.2016
II R 32/15
Normen:
ErbStG § 13 Abs. 1 Nr. 4c;
Fundstellen:
BFHE 256, 359
Vorinstanzen:
FG Hessen, vom 24.03.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 1 K 118/15

Erbschaftsteuerliche Behandlung des Erwerbs von Wohnungseigentum von Todes wegen durch ein Kind des Erblassers bei Überlassung der Wohnung an die Mutter zur unentgeltlichen Nutzung

BFH, Urteil vom 05.10.2016 - Aktenzeichen II R 32/15

DRsp Nr. 2016/19382

Erbschaftsteuerliche Behandlung des Erwerbs von Wohnungseigentum von Todes wegen durch ein Kind des Erblassers bei Überlassung der Wohnung an die Mutter zur unentgeltlichen Nutzung

Der Erwerb von Wohnungseigentum von Todes wegen durch ein Kind ist nicht steuerbefreit, wenn das Kind die Wohnung nicht selbst nutzt, sondern unentgeltlich einem Dritten zur Nutzung überlässt. Das gilt auch bei einer unentgeltlichen Überlassung an nahe Angehörige.

Normenkette:

ErbStG § 13 Abs. 1 Nr. 4c;

Urteil vom 5. Oktober 2016 II R 32/15

Tenor

Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Hessischen Finanzgerichts vom 24. März 2015 1 K 118/15 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Die Kosten des Revisionsverfahrens hat die Klägerin zu tragen.

Gründe

I.

Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) ist Alleinerbin ihres am 4. Januar 2010 verstorbenen Vaters (V), nachdem ihre Mutter (M) als testamentarisch eingesetzte Erbin die Erbschaft nach V ausgeschlagen hat. Zum Nachlass gehört u.a. ein Miteigentumsanteil zu 1/2 an einer Eigentumswohnung. V hat zusammen mit M die Wohnung bis zu seinem Tod selbst bewohnt. Nach dem Tod des V wohnt M weiterhin in der Wohnung. Die Klägerin überlässt M ihren hälftigen Miteigentumsanteil unentgeltlich zur Nutzung. Sie selbst übernachtet dort gelegentlich und nutzt einen Raum der Wohnung für die Verwaltung des Nachlasses.