Firmenwert Das Aktivierungsverbot des § 5 Abs. 2 EStG gilt auch für die gem. § 13 Abs. 1 bzw. 2 KStG aufzustellende Schluss- bzw. Anfangsbilanz (>BFH vom 9. 8. 2000, I R 69/98, BStBl 2001 II S. 71).
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