Die Klage wird abgewiesen.
Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens.
Die Revision wird zugelassen.
Die Kläger werden als Ehegatten zur Einkommensteuer veranlagt.
Der Kläger zu 1. (Ehemann), der im Wesentlichen Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit bezieht, war mit Aktien an der X-AG beteiligt, was einer Beteiligungsquote von 4,87 % entspricht.
In ihrer Einkommensteuererklärung 2011 machten die Kläger einen Verlust nach § 17 Einkommensteuergesetz - EStG - aus der Beteiligung des Klägers an dieser Gesellschaft in Höhe von 410.135,47 Euro geltend. Dieser Verlust setzt sich zusammen aus dem Veräußerungspreis in Höhe von 1,- Euro sowie der Rückzahlung des Darlehens in Höhe von 25.000,- Euro. Demgegenüber stehen Anschaffungskosten in Höhe von 231.574,83 Euro für den Kauf der Aktien sowie ein hingegebenes Darlehen (einschließlich Zinsen) in Höhe von 203.561,64 Euro. Der Darlehensvertrag wurde am 17.11.2008 abgeschlossen; die Auszahlung der Darlehensvaluta erfolgte bereits am 14.11.2008.
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