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News

Das BMF hat bereits einen ersten Referentenentwurf für das Jahressteuergesetz (JStG) 2024 veröffentlicht. Im Bereich der Umsatzsteuer stehen dabei umfassende Änderungen für Kleinunternehmer im Fokus. Bei der Einkommensteuer soll u.a. die Steuerbefreiung für Photovoltaikanlagen erweitert werden. Zudem sind grundlegende Veränderungen für Unternehmensumwandlungen und die Grunderwerbsteuer geplant.

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Wie wird der Gewerbesteuermessbetrag verteilt, wenn sich Betriebsstätten über mehrere Gemeinden erstrecken? Der BFH hat klargestellt, dass bei der Zerlegung des Gewerbesteuermessbetrags die Eigenart der Betriebsstätte und die Gemeindeinteressen nur typisiert zu berücksichtigen sind. Im Fall eines Gasversorgers hielt der BFH die Menge des jeweils abgegebenen Erdgases für ein zulässiges Kriterium.

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Der BFH hat das Verhältnis zwischen Steuer- und Verlustfeststellungsbescheid geklärt. Demnach ist die Frage, ob ein im Steuerbescheid festgelegter Altersentlastungsbetrag verlusterhöhend wirkt, grundsätzlich bei der gesonderten Feststellung des Verlustvortrags zu entscheiden. Soweit ein Verlustrücktrag geltend gemacht wird, ist darüber bei der Steuerfestsetzung des Rücktragsjahrs zu entscheiden.

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Ein steuerbefreiter Zweckbetrieb gemeinnütziger bzw. öffentlich-rechtlicher Einrichtungen ist von einem steuerpflichtigen Geschäftsbetrieb abzugrenzen. Nach dem BFH sind Einnahmen, die ein Krankenhaus dadurch erzielt, dass es Ärzten für ambulante Behandlungen Personal- und Sachmittel überlässt, nicht dem Zweckbetrieb „Krankenhaus“ zuzuordnen, sondern Teil des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs.

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