§ 38 g EEG2023
Stand: 04.01.2023
zuletzt geändert durch:
Gesetz zur sofortigen Verbesserung der Rahmenbedingungen für die erneuerbaren Energien im Städtebaurecht, BGBl. I Nr. 6
Teil 3 Zahlung von Marktprämie und Einspeisevergütung
Abschnitt 3 Ausschreibungen
Unterabschnitt 4 Ausschreibungen für Solaranlagen des zweiten Segments

§ 38 g EEG2023 Dauer des Zahlungsanspruchs für Solaranlagen des zweiten Segments

§ 38 g Dauer des Zahlungsanspruchs für Solaranlagen des zweiten Segments

EEG2023 ( Erneuerbare-Energien-Gesetz )

Abweichend von § 25 Absatz 1 Satz 1 endet der Zeitraum mit dem Ablauf des 252. auf die öffentliche Bekanntgabe des Zuschlags folgenden Kalendermonats.