§ 53 c EEG2023
FNA: 754-27
Fassung vom: 21.07.2014
Stand: 01.05.2025
zuletzt geändert durch:
Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes zur Flexibilisierung von Biogasanlagen und Sicherung der Anschlussförderung, BGBl. I Nr. 52 vom 21.02.2025

§ 53 c EEG2023 Verringerung des Zahlungsanspruchs bei einer Stromsteuerbefreiung

§ 53 c Verringerung des Zahlungsanspruchs bei einer Stromsteuerbefreiung

EEG2023 ( Erneuerbare-Energien-Gesetz )

Der anzulegende Wert verringert sich für Strom, der durch ein Netz durchgeleitet wird und der von der Stromsteuer nach dem Stromsteuergesetz befreit ist, um die Höhe der pro Kilowattstunde gewährten Stromsteuerbefreiung.