3/3.1.4 Ablauf der Beratung vom Antrag bis zum Verwendungsnachweis

Autor: Böttges-Papendorf

Grundsatz: Antragstellung vor Beratungsbeginn …

Grundsätzlich bleibt es dabei, dass die Beratung völlig unabhängig von der späteren Zuschussgewährung durchgeführt wird. Es gibt also im Vorfeld keine Garantie, dass der Zuschuss gewährt wird.

… verbindliche Förderzusage aber erst nach Abschluss und Einreichung aller Unterlagen

Wie bisher muss der Antragsteller (= das zu beratende Unternehmen) jedoch den Förderantrag bereits vor Beratungsbeginn online beim BAFA stellen. Die Leitstellen prüfen dann die formalen Fördervoraussetzungen und informieren das Unternehmen über das Ergebnis, die Bedingungen der Förderung sowie die Vorlagefristen für den Verwendungsnachweis. Die Leitstellen helfen auch bei Fragen zur Antragstellung. Die Vorprüfung endet bei positivem Ausgang mit einem Schreiben zur unverbindlichen Inaussichtstellung der Förderung. Das ist aber noch keine verbindliche Förderzusage. Diese erfolgt erst nach Beratungsabschluss und Einreichung aller Unterlagen. Ein Rechtsanspruch auf die Zuwendung besteht nicht. Diese erfolgt vielmehr nur im Rahmen des pflichtgemäßen Ermessens und der verfügbaren Haushaltsmittel.

Unbedingt vorzeitigen Beratungsbeginn - auch Vertrag - vermeiden