Autor: Böttges-Papendorf |
Zwingend erforderlich ist die Einreichung eines aussagefähigen Beratungsberichts. Dass ein solcher erstellt wird, dürfte im Rahmen einer ordnungsmäßigen Beratungsleistung als Dokumentation selbstverständlich sein. Eine bestimmte Mindestlänge ist nicht vorgesehen. Wichtig ist, dass dieser Bericht strukturiert erkennen lässt, dass die Anforderungen an eine förderfähige Konzeptberatung eingehalten sind. Dazu reicht ein reiner Tätigkeitsnachweis nicht aus. Der Bericht muss vielmehr die bekannte Struktur erkennen lassen:
Auftrag und Problemstellung, |
Analyse und Handlungsoptionen sowie |
konkrete Beratungsempfehlungen und Maßnahmenplan. Die Anforderungen sind im Einzelnen ebenfalls in einem BAFA-Merkblatt niedergelegt. |
Das ab 2023 gültige Merkblatt Beratungsinhalte und Beratungsbericht sowie bereichsübergreifende Grundsätze des ESF Plus fasst noch einmal zusammen, worauf bei Beratungsinhalten und Beratungsbericht zu achten ist.
Grundsätzlich muss im Beratungsbericht
kurz und präzise der Beratungsgegenstand umrissen, |
die Situation des beratenen Unternehmens im Rahmen des Beratungsauftrags analysiert, |
die im Einzelnen ermittelten Schwachstellen und ihre Ursachen aufgezeigt und benannt, |
entsprechende betriebsindividuelle Handlungsempfehlungen mit Anleitungen zu ihrer Umsetzung in die Betriebspraxis gegeben und |
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