3/5.1 Die Bundesprogramme

Autor: Schmiel

3/5.1.1 Digital Jetzt - Investitionsförderung für KMU

Wer wird gefördert?

Gefördert werden rechtlich selbständige Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einschließlich des Handwerks und der freien Berufe mit 3 bis 499 Beschäftigten.

Was wird gefördert?

Gefördert werden kann bei Vorlage eines Digitalisierungsplans in zwei Modulen (Investition in digitale Technologien und Investition in die Qualifizierung der Beschäftigten), wobei beide Module kumulativ oder alternativ beantragt werden können.

Modul 1: Investition in digitale Technologien

Investitionen (Hard- und Software) in konkrete digitale Technologien einschließlich der damit verbundenen Prozesse und Implementierungen, um die interne und externe Vernetzung zu fördern.

Modul 2: Investition in die Qualifizierung der Mitarbeiter

Qualifizierungen oder Weiterbildungsmaßnahmen zur Digitalen Transformationen, zur Digitalen Strategie, in digitalen Technologien, in IT-Sicherheit und Datenschutz, zu digitalem und agilem Arbeiten oder in digitalen Basiskompetenzen.

Wie wird gefördert?

Die Förderung erfolgt als Zuschuss.

Anzahl der Mitarbeiter max.

Maximale Förderquote nach Unternehmensgröße (Vollzeitäquivalent - VZÄ)

50

40 %

250

35 %

499

30 %

Darüber hinaus gelten erhöhte Förderquoten für

Investitionen in Qualifizierung und in Technologien mit Schwerpunkt im Bereich IT-Sicherheit, einschließlich Datenschutz (+ 5 %),