Autor: Schmiel |
Gefördert werden rechtlich selbständige Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einschließlich des Handwerks und der freien Berufe mit 3 bis 499 Beschäftigten.
Gefördert werden kann bei Vorlage eines Digitalisierungsplans in zwei Modulen (Investition in digitale Technologien und Investition in die Qualifizierung der Beschäftigten), wobei beide Module kumulativ oder alternativ beantragt werden können.
Modul 1: Investition in digitale Technologien
Investitionen (Hard- und Software) in konkrete digitale Technologien einschließlich der damit verbundenen Prozesse und Implementierungen, um die interne und externe Vernetzung zu fördern.
Modul 2: Investition in die Qualifizierung der Mitarbeiter
Qualifizierungen oder Weiterbildungsmaßnahmen zur Digitalen Transformationen, zur Digitalen Strategie, in digitalen Technologien, in IT-Sicherheit und Datenschutz, zu digitalem und agilem Arbeiten oder in digitalen Basiskompetenzen.
Die Förderung erfolgt als Zuschuss.
Anzahl der Mitarbeiter max. | Maximale Förderquote nach Unternehmensgröße (Vollzeitäquivalent - VZÄ) | |
50 | 40 % | |
250 | 35 % | |
499 | 30 % |
Darüber hinaus gelten erhöhte Förderquoten für
Investitionen in Qualifizierung und in Technologien mit Schwerpunkt im Bereich IT-Sicherheit, einschließlich Datenschutz (+ 5 %), |
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