4/10.0 Vorbemerkung

Autor: Böttges-Papendorf

Im Zusammenhang mit der Rechtsformwahl ergeben sich für Steuerberater die Beratungsfelder:

Prüfung und Beratung zur Eignung und Vertragsgestaltung einzelner Rechtsformen einschließlich Steuerrecht (rein rechtliche Kriterien, ggf. Steuerbelastungsvergleich);

Beratung bei Rechtsformoptimierung (einschließlich außersteuerliche und qualitative Kriterien);

Beratung bei Rechtsformwechsel, wenn das einmal gewählte Rechtskleid nicht mehr passt.

Reine Steuerrechtsberatung

Hier geht es um den Steuerbelastungsvergleich, wenn jemand sich z.B. zwischen GmbH und Einzelunternehmen entscheiden möchte. Außerdem geht es um die Darstellung von Steuerfolgen bei unternehmerischen Entscheidungen wie Gründung, Umwandlung, Einbringung oder Übertragung einschließlich Schenkung und Erbfall.

Gestaltungsfragen im internationalen Kontext

Zunehmend sind auch Besonderheiten bei grenzüberschreitenden Sachverhalten zu beachten. So lösen unterschiedliche Finanzierungsstrukturen (Eigenkapital, Fremdkapital) unterschiedliche Steuerfolgen aus. Dividenden werden in DBA anders behandelt als Zinsen. Spezielle Regeln gelten für Lizenzen und der tatsächliche Ort der Listung spielt eine Rolle für Auswärtstätigkeiten. Auch die Übernahme von Vorstands-, Direktoren- oder Beiratsposten im Ausland löst steuerlich häufig spezielle Folgen aus.

Diese und andere reine Steuerfragen sind nicht Gegenstand der folgenden Ausführungen.