Autor: Böttges-Papendorf |
Im Zusammenhang mit der Rechtsformwahl ergeben sich für Steuerberater die Beratungsfelder:
Prüfung und Beratung zur Eignung und Vertragsgestaltung einzelner Rechtsformen einschließlich Steuerrecht (rein rechtliche Kriterien, ggf. Steuerbelastungsvergleich); |
Beratung bei Rechtsformoptimierung (einschließlich außersteuerliche und qualitative Kriterien); |
Beratung bei Rechtsformwechsel, wenn das einmal gewählte Rechtskleid nicht mehr passt. |
Hier geht es um den Steuerbelastungsvergleich, wenn jemand sich z.B. zwischen GmbH und Einzelunternehmen entscheiden möchte. Außerdem geht es um die Darstellung von Steuerfolgen bei unternehmerischen Entscheidungen wie Gründung, Umwandlung, Einbringung oder Übertragung einschließlich Schenkung und Erbfall.
Zunehmend sind auch Besonderheiten bei grenzüberschreitenden Sachverhalten zu beachten. So lösen unterschiedliche Finanzierungsstrukturen (Eigenkapital, Fremdkapital) unterschiedliche Steuerfolgen aus. Dividenden werden in
Diese und andere reine Steuerfragen sind nicht Gegenstand der folgenden Ausführungen.
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