Autor: Böttges-Papendorf |
Als hauptsächliche Möglichkeiten der Kreditsicherung nennt WP-Handbuch 2002 (Band II 2002, H 127) die folgenden:
1. | die Bürgschaft, die Garantie und die Patronatserklärung |
2. | die Verpfändung von unbeweglichen Sachen und Schiffen |
3. | die Verpfändung von beweglichen Sachen |
4. | die Verpfändung von Rechten |
5. | die Sicherungsübereignung |
6. | die Sicherungsabtretung |
7. | der Eigentumsvorbehalt |
8. | die Verlängerungs- und Erweiterungsformen des Eigentumsvorbehalts |
9. | die Übertragung von Anwartschaftsrechten |
10. | der Einsatz von Treuhändern zur Überwachung der Geschäftsführung. |
Die Gestellung (werthaltiger) Sicherheiten senkt das Kreditausfallrisiko und damit die Risikokosten.
Senkung der Risikokosten durch SicherheitengestellungAufgrund des durchgeführten Ratings sind für eine Kreditgewährung 1,7 % Risikokosten zu kalkulieren. Für einen Kredit i.H.v. 100.000 Euro wird eine Grundschuld i.H.v. 40.000 Euro als Sicherheit gestellt, welche auch in voller Höhe als werthaltig gelten soll. Der ungesicherte Kreditteil beträgt 100.000 Euro - 40.000 Euro = 60.000 Euro. Kalkulation der Risikokosten:60.000 Euro x 1,7 % = 1.020 Euro |
Bezogen auf den vollen Kreditbetrag betragen die Risikokosten durch die Stellung der Sicherheit 1,02 % anstelle von 1,7 % ohne Sicherheiten.
Quelle: BVR (Hrsg.), Rating als Chance, 2. Aufl., Berlin 2003, S. 33.
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