Autor: Kreide |
Findet ein Unternehmenskauf im Rahmen einer Krise statt, gelten zunächst die allgemeinen Prinzipien von M&A-Transaktionen. Diese werden jedoch durch zahlreiche Besonderheiten modifiziert. Es sind dabei drei Grundkonstellationen zu unterscheiden:
Das zu erwerbende Unternehmen befindet sich in der Krise/Insolvenz, |
der Verkäufer befindet sich in der Krise/Insolvenz, und |
der Käufer befindet sich in der Krise/Insolvenz. |
Immanent sind solchen Unternehmenskäufen dann vor allem die folgenden Risiken:
wirtschaftlicher Zusammenbruch des Geschäftsbetriebs, |
Haftung für Altverbindlichkeiten/Altrisiken, |
mögliches Risiko einer Beihilfe zur Insolvenzverschleppung und |
Anfechtung von erhaltenen Leistungen aufgrund Insolvenz des Vertragspartners. |
Diese Themen sind bei der Durchführung der Transaktion zu beachten, für die prinzipiell drei Wege in Betracht kommen:
Share Deal - Erwerb der Gesellschaftsanteile an der Zielgesellschaft, |
Asset Deal - Erwerb des Geschäftsbetriebs im Wege der Einzelübertragung der Vermögensgegenstände und |
Kapitalerhöhung mit Verwässerung der Altgesellschafter (ggf. vollständig), bei Einbringung eines Darlehens in der Unterform des Debt-Equity-Swaps. |
Welcher Weg der sinnvollste ist, lässt sich nur im Einzelfall entscheiden. Dies gilt auch innerhalb eines Insolvenzverfahrens. Dieses versteht der Gesetzgeber als einen "neutralen Rechtsrahmen", "".
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