4/14.6 Unternehmenskauf in der Krise des Käufers

Autor: Kreide

4/14.6.1 Verkauf außerhalb der Insolvenz des Käufers

Hier gilt analog zu den Ausführungen der Verkäuferinsolvenz, dass in diesem Fall der Verkäufer ggf. mit einer späteren Anfechtung oder Nichterfüllungswahl rechnen muss. Aus Verkäufersicht drohen zusätzlich jedoch insbesondere Nachhaftungsrisiken, etwa aufgrund von Gesellschafterdarlehen, die kurz vor einem Verkauf zurückgeführt wurden.

Risiken entstehen auch, wenn der Käufer die Kaufpreiszahlung auf verschiedene Tranchen strecken will. Dies mag zwar käuferseitig ein nachvollziehbares Interesse sein, weil es ihm seine Kaufpreisfinanzierung erleichtert. Es führt jedoch letztlich zu einer (ungesicherten) Kreditierung des Käufers. Da der Käufer faktisch auch vom wirtschaftlichen Erfolg des erworbenen Unternehmens abhängig ist, verbleibt das unternehmerische Risiko (zumindest teilweise) beim Verkäufer, obwohl er seine Steuerungsmöglichkeiten verliert. Das Gleiche gilt für Earn-out-Vereinbarungen, mit denen ein verkäuferseitig als zu niedrig empfundener Kaufpreis letztlich in bestimmten Erfolgsszenarien nachgebessert wird. Hier gelten die allgemeinen Grundsätze einschließlich der Streitanfälligkeit bei der späteren Berechnung eines Earn-out oder oftmals enttäuschter Erwartungen. Bei krisengeneigten Käufern kommt aber hier der lange Zeitraum hinzu, während dessen dem Verkäufer das Bonitätsrisiko des Käufers aufgebürdet wird.