Autor: Böttges-Papendorf |
Hier wird es spannend: Während das Belege scannen und abfotografieren und schnell übertragen mit dem richtigen "Handwerkszeug" noch Spaß macht, wird es bei der Erwähnung einer Dokumentation der Abläufe kritisch. Andererseits läuft ohne eine Verfahrensdokumentation gegenüber dem Finanzamt bei der digitalen Buchführung nichts. Aus Sicht der Finanzverwaltung ist die Verfahrensdokumentation zwingende Voraussetzung für den Nachweis der Ordnungsmäßigkeit der (elektronischen) Buchführung. Zwar gibt es Zweifel daran, dass das Fehlen einer Verfahrensdokumentation ohne weiteres zur (Hinzu-)Schätzung befugt. Dafür wäre nämlich eine rechtliche Grundlage und nicht nur ein Erlass der Finanzverwaltung erforderlich; so jedenfalls Richterin am FG Münster Franziska Peters in taxtech.blog vom 12.09.2019 unter Hinweis auf BFH-Urteil vom 20.03.2015 (
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