Autor: Böttges-Papendorf |
Das Rechnungswesen ist ja kein Selbstzweck. Es erfüllt im Wesentlichen drei Aufgaben:
1. | Die Rechnungslegung nach außen (Handelsbilanz) |
2. | Die Rechnungslegung für steuerliche Zwecke (Steuerbilanz) als Grundlage für Steuerberechnungen und Steuererklärungen |
3. | Unternehmensinterne Zwecke für betriebswirtschaftliche Auswertungen und Planung |
An den grundlegenden Aufgaben hat sich nicht viel geändert. Bei der laufenden Überwachung der Buchführung geht es darum, die Qualität der Buchführung ständig zu sichern. Das beinhaltet insbesondere folgende Einzeltätigkeiten:
laufende Kontenrevision, |
laufende Abstimmung der Buchhaltung, |
laufende Beratung zu schwierigen Buchhaltungsfällen, |
laufende Ermittlung und Überwachung der kalkulatorischen Buchungen und besonderen Buchungen, z.B. für BWA-Zwecke, |
laufende Informationen über Neuerungen und Überwachung von deren Einhaltung in der Buchführung. |
Dies kann auf folgende Arten geschehen:
eine aussagefähige Verfahrensdokumentation als Grundlage |
durch schriftliche Information und "Updates" |
durch regelmäßige "Selbstbucherveranstaltungen" für Mandanten |
durch persönliche Arbeit von Mitarbeitern des Steuerberaters vor Ort |
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