4/9.1 Überwachung, Steuer-IKS, Compliance

Autor: Böttges-Papendorf

Ziel: Zahlenwerk und Einhaltung von Steuervorschriften müssen zuverlässig und sicher sein

Das Rechnungswesen ist ja kein Selbstzweck. Es erfüllt im Wesentlichen drei Aufgaben:

1.

Die Rechnungslegung nach außen (Handelsbilanz)

2.

Die Rechnungslegung für steuerliche Zwecke (Steuerbilanz) als Grundlage für Steuerberechnungen und Steuererklärungen

3.

Unternehmensinterne Zwecke für betriebswirtschaftliche Auswertungen und Planung

Grundlage: Qualitätssicherung in der laufenden Buchführung

An den grundlegenden Aufgaben hat sich nicht viel geändert. Bei der laufenden Überwachung der Buchführung geht es darum, die Qualität der Buchführung ständig zu sichern. Das beinhaltet insbesondere folgende Einzeltätigkeiten:

laufende Kontenrevision,

laufende Abstimmung der Buchhaltung,

laufende Beratung zu schwierigen Buchhaltungsfällen,

laufende Ermittlung und Überwachung der kalkulatorischen Buchungen und besonderen Buchungen, z.B. für BWA-Zwecke,

laufende Informationen über Neuerungen und Überwachung von deren Einhaltung in der Buchführung.

Umsetzung

Dies kann auf folgende Arten geschehen:

eine aussagefähige Verfahrensdokumentation als Grundlage

durch schriftliche Information und "Updates"

durch regelmäßige "Selbstbucherveranstaltungen" für Mandanten

durch persönliche Arbeit von Mitarbeitern des Steuerberaters vor Ort