Autor: Hänchen |
Der neudeutsche Begriff Compliance ist dem Risikomanagement zuzurechnen. Ein "Compliance-Management" oder gar ein "Compliance-Officer" ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Die Einrichtung kann aber geboten sein, wenn im Rahmen der Risikobeurteilung entsprechende bestandsgefährdende Entwicklungen ausgemacht werden, die mit Compliance zu tun haben. Was ist aber jetzt Compliance?
Übersetzt hat der englische Begriff zwei Bedeutungen:
Compliance als Befolgung, Einhaltung von Regeln und |
Compliance als Einverständnis mit, Zustimmung zu etwas. |
Unter "Compliance-Management" versteht man heute im Regelfall die erste Komponente, d.h. die Prüfung, Überwachung und Anleitung von Menschen und Systemen bei der Einhaltung von Regeln. Das können Gesundheitsregeln sein (z.B. Verhaltensregeln für Diabetiker oder Herzkranke), IT-Sicherheitsstandards (z.B. Einhaltung von Datenschutzvorschriften) oder eben auch Gesetzestreue (Einhalten der Prüfvorschriften gem.
Speziell im unternehmerischen Kontext ist folgende Begriffsdefinition hilfreich:
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