5/9.4.5 Branchenspezifische Verfahren der Unternehmensbewertung

Autor: Böttges-Papendorf

Zusammenstellung des Bayerischen Landesamts für Steuern

Das Bayerische Landesamt für Steuern hat bereits beginnend vor einigen Jahren branchenspezifische Bewertungsmethoden zur Bewertung des Unternehmensvermögens zusammengestellt, die auch für steuerliche Zwecke anerkannt werden können. Denn: "Die Bewertung von Unternehmen bzw. Anteilen daran für erbschaftsteuerliche Zwecke erfolgt nach einer anerkannten, auch im gewöhnlichen Geschäftsverkehr für nichtsteuerliche Zwecke üblichen Methode, wenn eine Wertableitung aus Verkäufen innerhalb eines Jahres vor dem Bewertungsstichtag nicht möglich ist (§ 11 Abs. 2 i.V.m. § 109 BewG)." Das stellt das Bayerische Landesamt für Steuern zuletzt in seiner Verfügung vom 12.03.2014 fest und verfügt gleichzeitig, dass die letzte Fassung des Überblicks derartiger Verfahren nach dem Stand vom 01.01.2013 festgeschrieben wird und weitere Überarbeitungen zukünftig nicht mehr erfolgen (Bayerisches Landesamt für Steuern, Vfg. v. 12.03.2014 - S - 3224.1.1 - 1/14 St 34, Lexinform Nr. 5234959).

Bedeutung für die Beratungspraxis