6/19.4.1 Brancheninfo Wach- und Sicherheitsdienste, Bewachungsgewerbe

Autoren: Böttges-Papendorf/Hänchen

Brancheninfo

Zum 30.06.2012 waren 180.000 Beschäftigte im Sicherheitsgewerbe tätig, davon 127.000 als sozialversicherungspflichtige Beschäftigte. Die Einsatzgebiete sind sehr vielfältig. Den höchsten Anteil hat der Objekt- und Werkschutz mit 36 %, gefolgt von Empfangsdiensten mit 20 %.

Einsatzgebiet

Anteil in %

Objekt- und Werkschutz

36

Empfangsdienste

20

Flughafensicherheit

9

Veranstaltungs- und Ordnungsdienste

6

Geld- und Wertdienste

6

Revier- und Streifendienste

5

Verwaltung

5

Militärische Einrichtungen

3

Sicherungsposten bei Gleisbauarbeiten

3

Öffentlicher Personennahverkehr

2

Kernkraftwerke

1

Notruf- und Serviceleitstelle

1

Citystreifen, Personenschutz

1

Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz

1

Werkfeuerwehr

1

Quelle: BDSW - Statistiken, www.bdsw.de.

Gründen

Neben der Gewerbeanmeldung bedarf es zur Führung eines Wach- und Sicherheitsdienstes weiterer Voraussetzungen. Hierzu zählt u.a. das Mindestalter von 18 Jahren.

Erlaubnispflicht nach § 34a GewO

Für die gewerbsmäßige Ausübung eines Wach- und Sicherheitsdienstes ist die Erlaubnis der zuständigen Behörde notwendig. Überprüft werden in diesem Zusammenhang Zuverlässigkeit und Sachkunde, das Vorhandensein von ausreichenden (finanziellen) Sicherheiten sowie die steuerliche Unbedenklichkeit.

Vorzulegende Unterlagen

Zuverlässigkeit