6/19.5.3 Brancheninfo Schornsteinfeger

Autoren: Böttges-Papendorf/Hänchen

Seit dem 01.01.2013 gelten die Regelungen der EU, nach denen der vormalige "Bezirksschornsteinfegermeister" nunmehr "bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger" ist. Während in der Vergangenheit die Aufgliederung der Kehrbezirke so etwas wie eine Lebensstellung darstellte, werden diese jetzt nach Ausschreibung nur noch für sieben Jahre vergeben. Verantwortlich für das Bewerbungsverfahren ist die zuständige Behörde des jeweiligen Bundeslandes.

Handwerk nach Umsatzgrößenklassen - Schornsteinfeger

Umsatz von ... bis unter ... Euro

Zulassungspflichtige Handwerksunternehmen*

Tätige Personen am 31.12. je Unternehmen

Umsatz1) je tätige Person

Anzahl

Euro

2014

2010

2014

2010

2014

2010

unter 50.000

157

178

-

2

-

13.698

50.000-125.000

581

1.261

2

2

47.731

46.929

125.000-250.000

6.315

6.223

3

3

62.925

56.862

250.000-500.000

418

81

4

4

76.641

81.587

500.000-5 Mio.

26

11

10

15

673.432

70.925

5 Mio. und mehr

1

-

-

-

-

-

Gesamt

7.498

7.754

3

3

562.867

55.301

* Nur Unternehmen (einschl. der inzwischen inaktiven Unternehmen) mit steuerbarem Umsatz aus Lieferungen und Leistungen und/oder mit sozialversicherungspflichtig Beschäftigten im Berichtsjahr.

1) Mit geschätzten Umsätzen bei Organschaftsmitgliedern; ohne Umsatzsteuer.

Quelle: Statistisches Bundesamt, Fachserie 4, Reihe 7.2, für 2010 (April 2013) und für 2014 (November 2016).

Eintragung in die Handwerksrolle