6/24.1 Brancheninfo Wäscherei und chemische Reinigung

Autoren: Böttges-Papendorf/Hänchen

Brancheninfo

Diese Unterklasse umfasst:

Waschen, chemisches Reinigen, Bügeln usw. jeder Art von Bekleidung (einschließlich Pelze) und anderen Textilien durch maschinelle Einrichtungen, von Hand oder im Wege der Selbstbedienung durch münzbetriebene Waschautomaten, für private oder kommerzielle Kunden,

Annahme, Abholen und Ausliefern von Wäschestücken im Zusammenhang mit dem Waschen oder chemischen Reinigen,

Shampoonieren von Teppichen und Läufern, Reinigung von Vorhängen und Gardinen, auch in den Räumlichkeiten der Kunden,

Bereitstellung von Wäsche, Arbeits- und Berufskleidung u.Ä. durch Wäschereien,

Windelwaschdienste.

Diese Unterklasse umfasst nicht:

Vermietung von Bekleidung (ohne Arbeitskleidung), auch wenn deren Reinigung zur Geschäftstätigkeit gehört (siehe 77.29.0),

Ausbessern und Ändern von Bekleidung usw. als selbständige Tätigkeit (siehe 95.29.0).

Besonderheiten bei der Gewerbeanmeldung

Das Textilreinigungsgewerbe ist ein zulassungsfreies, aber anzeigepflichtiges Handwerk, das der Anlage B1 der Handwerksordnung (Nr. 31) zuzuordnen ist. So ist neben der eigentlichen Gewerbeanmeldung auch ein Eintrag in die Liste der Handwerksbetriebe erforderlich.

Wichtig ist, dass aus der Gewerbeanmeldung ganz klar das Leistungsspektrum des Betriebs hervorgeht. Spätere Änderungen müssen "nachgemeldet" werden.