Autoren: Böttges-Papendorf/Hänchen |
Das Bestattungswesen ist der Klasse 96.03.0 zugeordnet. Hier wird noch einmal untergliedert in die Unterklassen 96.03.1 (Bestattungsinstitute) und 96.03.2 (Friedhöfe und Krematorien).
Diese Unterklasse umfasst:
Vorbereitung der Beerdigung oder Einäscherung von Leichnamen und Tierkörpern sowie damit verbundene Tätigkeiten |
Vorbereitung von Leichnamen für die Erd- oder Feuerbestattung, einschließlich Einbalsamierung, und Tätigkeit von Leichenbestattern |
Diese Unterklasse umfasst nicht:
Tätigkeiten von Friedhofsgärtnereien (siehe 81.30.9) |
Abhalten von Trauergottesdiensten (siehe 94.91.0) |
Betrieb von Krematorien und Friedhöfen (siehe 96.03.2) |
Diese Unterklasse umfasst:
Beerdigung oder Einäscherung von Leichnamen und Tierkörpern sowie damit verbundene Tätigkeiten:
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Vermietung oder Verkauf von Gräbern | ||||
Instandhaltung von Gräbern und Mausoleen |
Diese Unterklasse umfasst nicht:
Tätigkeiten von Friedhofsgärtnereien (siehe 81.30.9) |
Abhalten von Trauergottesdiensten (siehe 94.91.0) |
Besonderheiten bei Gewerbeanmeldung
Es gehört zu den handwerksähnlichen Gewerben gemäß Anlage B2 zur Handwerksordnung und ist der Gruppe der sonstigen Gewerbe (Nr. 47) zugeordnet.
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