Buchungshinweise - Betriebsveranstaltungen

Buchungshinweise: Betriebsveranstaltungen

 

Aufwendungen für Betriebsveranstaltungen im überwiegenden betrieblichen Interesse des Arbeitgebers gehören nicht zum Arbeitslohn, sofern es sich um herkömmliche Betriebsveranstaltungen und um übliche Zuwendungen handelt.

 

Zu den Betriebsveranstaltungen auf betrieblicher Ebene gehören beispielsweise Betriebsausflüge, Weihnachts- und Jubiläumsfeiern. Die Teilnahme muss in der Regel allen Betriebsangehörigen offen stehen.

 

Zur Herkömmlichkeit der Betriebsveranstaltungen vgl. R 19.5 LStR sowie gesondertes Merkblatt.

 

Die auf den einzelnen Arbeitnehmer entfallenden Aufwendungen dürfen nicht mehr als 110 € (= Freigrenze) pro Veranstaltung betragen. Nehmen Ehepartner oder andere Angehörige an den Veranstaltungen teil, so ist der auf diese Personen entfallende Teil der Aufwendungen grundsätzlich nicht (geänderte Rechtsprechung ab 2013, BFH VI R 79/10) dem Arbeitnehmer zuzurechnen.