Buchungshinweise - Bewirtungskosten

Buchungshinweise: Bewirtungskosten

 

Aufwendungen für die Bewirtung von Geschäftsfreunden sind insbesondere nur abziehbar, wenn ihre Höhe und betriebliche Veranlassung nachgewiesen sind. Bei Gaststättenbewirtungen muss die Rechnung folgende Anforderungen erfüllen:

 

Bewirtungsbeleg

M U S T E R

      Das muss auf der Vorderseite der Rechnung stehen:

Restaurant: „Zur alten Eiche“

Inh. B. Hartmann

Südstraße 174

50997 Köln, Tel.: 0221 111111

St.-Nr. 888/999/777, Rg.-Nr. 789

      1.   Der Name des bewirtenden Steuerpflichtigen, wenn der Betrag über 150 € liegt (kann vom Gastwirt hand- schriftlich ergänzt werden).

      2.   Name, Anschrift der Gaststät- te sowie Tag der Bewirtung

      3.   Gegebenenfalls Trinkgeld-       

             bescheinigung mit Unter- schrift des Empfängers

      4.   Der Rechnungsbetrag und der

             Mehrwertsteuersatz bei Be- trägen unter 150 €, bei Beträgen über 150 € muss die Steuer ausgewiesen sein.

      5.   Alle Speisen und Getränke müssen maschinell auf der Rechnung aufgedruckt sein und die Endsumme muss maschinell registriert sein.