Buchungshinweise - Geschenke an Geschäftsfreunde

Buchungshinweise: Geschenke an Geschäftsfreunde

 

Aufwendungen für Geschenke an Geschäftsfreunde sind nur abziehbar, wenn sie betrieblich veranlasst sind und die auf jeden Empfänger jährlich entfallenden Anschaffungs- und Herstellungskosten für die Geschenke insgesamt 35 € nicht übersteigen. Ist die auf die Anschaffungs- und Herstellungskosten entfallende Umsatzsteuer nicht abzugsfähig, ist sie bei dem Betrag von 35 € mit zu berücksichtigen.

 

Beachtet werden muss, dass bei Übersteigen dieses Betrags ein Abzug der Geschenkaufwendungen in vollem Umfang entfällt.

 

Keine Geschenke stellen Kränze und Blumen bei Beerdigungen dar. Ebenso fallen darunter nicht Bewirtungsaufwendungen.

 

Für die Buchführung sind zwei Dinge zu beachten:

 

Aus der Buchung oder dem Buchungsbeleg muss der Empfänger ersichtlich sein.

 

Die Geschenkaufwendungen sind einzeln und getrennt von den sonstigen Betriebsausgaben zu buchen (besondere Konten verwenden!). Der Vorsteuerabzug ist zu beachten, bei Geschenken über 35 € besteht ab dem 01.04.1999 keine Berechtigung zum Vorsteuerabzug (Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2001).

 

SKR 04:          bei Geschenken bis 35 € – Konto 6610 (mit Vorsteuerabzug)

                        bei Geschenken über 35 € – Konto 6620 (ohne Vorsteuerabzug)