Buchungshinweise

Buchungshinweise: Anlagenabgänge

 

Für die Erfassung von Abgängen aus dem Anlagevermögen, die mitunter das Betriebsergebnis nicht unwesentlich beeinflussen, sollten nachfolgende Buchungsregeln beachtet werden.

 

Grundsätzlich ist zwischen Anlagenabgängen mit Buchgewinn und solchen mit Buchverlust zu unterscheiden. Buchgewinn bedeutet, dass die aus dem Anlagenabgang erzielten Erlöse den so genannten Restbuchwert des Anlagegutes übersteigen. Bei Buchverlusten liegt der umgekehrte Fall vor.

 

Der Restbuchwert eines Anlagengutes ist der Buchwert laut Anlagenbuchhaltung, der sich ergibt, wenn von den Anschaffungs- und Herstellungskosten die aufgelaufenen Abschreibungen abgezogen werden. Dazu ist auch für das Abgangsjahr die zeitanteilige Abschreibung einzubeziehen.

 

Für die Ermittlung des Restbuchwertes, sofern dieser nicht aus einer gesonderten Anlagenbuchhaltung zu entnehmen ist, kann das nachfolgende Ermittlungsschema benutzt werden:

 

 

Schema zur Ermittlung des Restbuchwertes

 

Bezeichnung Wirtschaftsgut:.................................................................................................................