Buchungshinweise

Buchungshinweise: Anzahlungen

 

Unterschieden wird zwischen:

 

         erhaltenen und

         geleisteten

 

Anzahlungen.

 

Für beide Arten von Anzahlungen ist wichtig, dass eine Erfassung der Anzahlung buchhalterisch erst erfolgt, wenn die dementsprechende Zahlung geleistet worden ist. Alle Anzahlungen sind unabhängig von ihrer Höhe umsatzsteuerpflichtig zu behandeln.

 

Geleistete Anzahlungen

 

Anzahlungen werden meist geleistet im Zusammenhang mit der Anschaffung und Herstellung von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens. Für diese Belange sieht der Kontenrahmen SKR 04 (SKR 03) gesonderte Konten für Anzahlungen auf Sachanlagen vor:

 

Bank, Kasse

an

Anzahlungen auf Bauten

1800, 1600

an

0740

(1200, 1000)

an

(0189)

 

Nach Erbringen der Lieferung und Leistung und Rechnungslegung wird auf dem betreffenden Sachanlagekonto nur der verbleibende Rechnungsbetrag (= Gesamtabrechnungsbetrag abzüglich geleisteter Anzahlungen) erfasst:

 

Bank, Kasse, Kreditor

an

Geschäftsbauten

1800, 1600, 7....

an

0240

(1200, 1000, 7....)

an

(0090)

 

Die geleisteten Anzahlungen werden von den gesonderten Konten auf das Sachanlagekonto umgebucht:

 

Anzahlungen auf Bauten

an

Geschäftsbauten

0740

an

0240

(0189)

an

(0090)