Kurzinfo Rechtsformwahl KGaA

Kurzinfo Rechtsformwahl

Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA)

 

Rechtliche Anforderungen/Gründung

Finanzielle Anforderungen/Rechnungslegung

Transparenz/Offenlegung

 

Kurzbeschreibung

Als Mischform von Kommanditgesellschaft und Aktiengesellschaft verbindet die KGaA die Vorteile der KG in Form der persönlichen Bindung an die Gesellschaft mit denen der AG (breite Kapitalbasis). Sie wird trotz der Merkmale einer Personengesellschaft als Kapitalgesellschaft klassifiziert. Die Rechtsform der KGaA ist für Familienunternehmen bzw. für mittelständische Unternehmen geeignet, die die Entscheidungskompetenz im Unternehmen behalten möchten, aber finanzielle Unterstützung von außen (Fremdfinanzierung) benötigen. Die KGaA besteht aus Vorstand (persönlich haftender Gesellschafter der die Geschäftsführung inne hat), Aufsichtsrat und Hauptversammlung.

 

Schnellinfo Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA)

Rechtliche Grundlagen

§§ 278 ff. AktG, §§ 264 ff. HGB

Mindestkapital

50.000 €

Mindestanzahl der Gründer

1 persönlich haftender Komplementär, beschränkt haftende Kommanditaktionäre

Haftung

Beschränkte Haftung der Kommanditaktionäre

Unbeschränkte Haftung des Komplementärs

Gesellschaftsvertrag/Gründungsformalitäten

Gesellschaftsvertrag

Anmeldung

Finanzamt

Gründungskosten

Registereintrag ab 300 € zzgl. Notarkosten

Registereintragung

Handelsregister

Berufsrechtliche Fragen

–

Firmenbezeichnung