Kurzinfo Rechtsformwahl OHG

Kurzinfo Rechtsformwahl

Offene Handelsgesellschaft (OHG)

 

Rechtliche Anforderungen/Gründung

Finanzielle Anforderungen/Rechnungslegung

Transparenz/Offenlegung

 

Kurzbeschreibung

Die offene Handelsgesellschaft (OHG) ist eine Personengesellschaft, die durch Vertrag von natürlichen und/oder juristischen Personen in der Absicht, unter einer gemeinsamen Firma ein Handelsgewerbe zu betreiben, gegründet wird. Sie kann Rechte und Grundstücke erwerben, Verbindlichkeiten eingehen, Klage einreichen oder selbst verklagt werden. Jeder Gesellschafter haftet persönlich, gesamtschuldnerisch und ist zur Geschäftsführung berechtigt und verpflichtet. Er kann ohne Zustimmung der anderen im Rahmen des gewöhnlichen Betriebs eines Handels­gewerbes agieren. Das Unternehmen kann bei Ausscheiden eines Gesellschafters durch die verbleibenden Gesellschafter fortgeführt werden.

 

Schnellinfo Offene Handelsgesellschaft (OHG)

Rechtliche Grundlagen

§§ 105–160 HGB

Mindestkapital

0

Mindestanzahl der Gründer

2

Haftung

Jeder Gesellschafter persönlich, voll gesamtschuldnerisch, d.h. mit Betriebs- und Privatvermögen,

bei Ausscheiden haftet der Gesellschafter für bis dahin begründete Verbindlichkeiten weitere fünf Jahre

Gesellschaftsvertrag/Gründungsformalitäten

Formfreier Gesellschaftsvertrag, auch mündlich möglich

Anmeldung

Gewerbeamt, Finanzamt

Gründungskosten

Gewerbeanmeldung zwischen 20–50 €