Kurzinfo Rechtsformwahl Rechtsfähige Stiftung

Kurzinfo Rechtsformwahl

Rechtsfähige Stiftung

 

Rechtliche Anforderungen/Gründung

Finanzielle Anforderungen/Rechnungslegung

Transparenz/Offenlegung

 

Kurzbeschreibung

Die rechtsfähige Stiftung wird durch das Stiftungsgeschäft errichtet, d.h. durch eine einseitige Willenserklärung des Stifters und entsteht mit Anerkennung durch die Stiftungsbehörde. Der Stiftungswille muss schriftlich erfolgen. Sie wird durch den Vorstand geführt. Der Stiftungszweck wird in der Stiftungssatzung verankert. Es müssen ausreichend Mittel vorhanden sein, um den Stiftungszweck dauerhaft und sachgerecht zu verfolgen.

 

Schnellinfo Rechtsfähige Stiftung

Rechtliche Grundlagen

§§ 80 ff. BGB, Stiftungsgesetze der Länder

Mindestkapital

25.000–50.000 € (je Bundesland unterschiedlich, entsprechend Stiftungsgesetz des Landes)

Mindestanzahl der Gründer

1

Haftung

Gesamtschuldnerisch gemeinsam mit Vorstand

Gesellschaftsvertrag/Gründungsformalitäten

Schriftliche Stiftungssatzung

Anmeldung

Förmliches Anerkennungsverfahren bei Stiftungsbehörde des Landes

Gründungskosten

–

Registereintragung

–

Berufsrechtliche Grundlagen

–

Name

Freie Namenswahl

Geschäftsführung

Vorstand

Stimmrechte

–

Buchführung/Rechnungslegung

Laufende Buchführung und Jahresabschluss

Gewinn-/Verlustbeteiligung

Für Stiftungszweck an Stiftung

Ausschüttungen

Zuwendungen an durch Stiftungsverfassung bestimmte Destinatäre, i.d.R. kein einklagbarer Anspruch

Steuer